Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter der „Spendenaktion www.entscheiden-sie.de“ ist die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Bahnhofplatz 2, 83714 Bad Miesbach (nachfolgend „Sparkasse“).

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Diese Website beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten der Sparkasse oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Website im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Gestattet ist vor allem die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.

1.2. Unsere Philosophie zum gesellschaftlichen Engagement

Unser Haus gehört zu den zuverlässigsten Förderern kultureller, sozialer und sportlicher Belange im Landkreis Miesbach. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Region.

Unser vielfältiges gesellschaftliches Engagement orientiert sich am Gemeinwohl und fokussiert auf Stabilität und Lebensqualität im Landkreis Miesbach. Auch in den schwierigen Zeiten der Finanzkrise und der Niedrigzinspolitik, haben wir uns als stabiler Anker für das Gemeinwohl der Landkreisbewohner erwiesen. Wir fühlen uns der Region verbunden und dem öffentlichen Auftrag verpflichtet. Unsere in der Region erwirtschafteten Gewinne kommen den Menschen vor Ort auch wieder zugute. Wir arbeiten gewinnorientiert, aber nicht gewinnmaximierend.

1.3. Ziel der Spendenaktion

Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee ist ein lebendiger, mitgestaltender Teil der Gesellschaft. Sport, Kultur, Wissenschaft oder ein funktionierendes soziales Umfeld tragen unserer Meinung wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität bei und sind heute wichtige Standortfaktoren und somit Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft im Landkreis Miesbach.

Diese Plattform soll unseren Kunden ermöglichen, sich an der Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel (Spenden) aktiv zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement auch wieder den Landkreisbewohnern selbst zugute, ob als Mitglied im Verein, als Besucher einer kulturellen Veranstaltung, den Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen oder sozial schlechter gestellten Personen, es gibt unzählige Möglichkeiten Gutes zu tun und das beste daran – Sie entscheiden!“

1.4. Spenden

Die Vereine oder gemeinnützigen Organisationen haben die Chance, sich auf der Internetseite www.entscheiden-sie.de mit ihren Projekten zu präsentieren. Maximal 2.500 Euro pro Verein werden ausgezahlt.

2. Teilnahmebedingungen für Projektträger

2.1. Teilnahmeberechtigte bzw. Empfänger der Spende

Teilnehmen kann jeder gemeinnützige Verein oder jede gemeinnützige Institution aus dem Landkreis Miesbach, die als Kunde mit unserer Sparkasse in einem Geschäftsverhältnis steht (nachfolgend auch „Projektträger“).

2.2. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Projektträger mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.3. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlichkeit, Ausschluss

2.3.1. Projektträger

Für die Spendenaktion können sich Projektträger bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. nach § 52 AO verfolgen
  • einen aktuellen und gültigen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
  • ihren Sitz im Landkreis Miesbach haben
Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Institution zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen handeln zu dürfen.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen oder gewerbliche Anbieter ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden könnten. Die Sparkasse behält sich vor, Inhalte dieser Art aus den Projektdarstellungen zu löschen.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

2.3.1. Projekte

Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung starten oder umgesetzt werden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Internetseite www.entscheiden-sie.de ist bis zum Ende der jeweiligen Aktion begrenzt. Projektende ist jeweils am 31.05. und 30.11. des aktuellen Kalenderjahres.

Projekte, die bereits von der Sparkasse unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).

Einzelne Projektträger können mit maximal 2.500 Euro gefördert werden (Projektziel).

2.4. Registrierung

2.4.1. Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Projektträger vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. durch die Sparkasse erfolgt nicht.

2.4.2. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.entscheiden-sie.de. Dort sind der Projektträger sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende des Vereins zu beschreiben. Jeder Projektträger darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können jederzeit durch Login mit Benutzernamen und Kennwort durch den Projektträger verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

2.4.3. Inhalte und Bilder

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Logo des Projektträgers mit bis zu 5 Bildern (mit max. 4 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x200px/Dateiformat png –Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind auch hier jpg, jpeg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Projektträgers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

2.4.4. Zeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 01.01. des Kalenderjahres. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum ersten Stichtag (31.03.) erfüllt sind. Die zweite Bewerbungsphase beginnt am 01.06. und schließt am 31.08.des aktuellen Jahres. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend auf der Internetseite www.entscheiden-sie.de freigeschaltet.

Die Spendenaktion endet bei Einreichung in der ersten Bewerbungsphase spätestens am 31.05. und bei der zweiten Bewerbungsphase spätestens am 31.11. des Kalenderjahres, ggf. auch früher, falls das zur Verfügung gestellte Budget vorher ausgeschöpft sein sollte. Jeweils zum 31.11. wird die Spendenplattform für das aktuelle Jahr geschlossen; es können dann keine Codes mehr eingelöst werden. Im Dezember ausgegebene Codes können dann erst wieder im darauffolgenden Jahr für Projekte eingelöst werden.

3. Teilnahmebedingungen für „Entscheider“ (Spender)

3.1. Verteilung der Spendengelder im Internet

Ab 01.01.2019 können die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen, unter www.entscheiden-sie.de nach Belieben an die teilnehmenden Vereine / Institutionen verteilt werden. Das Verteilen der Spenden ist bis zum Erreichen des Spendenziels (maximal 2.500 Euro) pro Projekt oder bis zum 31.11. des aktuellen Jahres möglich.

Wie komme ich an die Spendencodes:
Als Kunde der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee können Sie Spendencodes im Beratungsgespräch bei Ihrem persönlichen Berater oder über spezielle Marketingaktionen, über Social Media Kanäle oder Kundenveranstaltungen erhalten. Besuchen Sie uns und vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

Die Spendencodes können einen Wert von 5, 10 oder 20 Euro haben. Sie sind befristet bis zum Ende der zweiten Bewerbungsphase (31.11.).

Die Ausgabe der Spenden-Gutscheine an Bestandskunden oder potentielle Kunden liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen kann nicht geltend gemacht werden.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

3.2. Privatspenden

Nutzer haben neben der Verteilung von Spenden mittels Spendencodes die Möglichkeit, Projekte ihrer Wahl zusätzlich mit einer Privatspende zu unterstützen, siehe hierzu https://www.entscheiden-sie.de/anleitung-privatspende/.

3.3. Kommentierung

Die Plattform bietet die Möglichkeit, aktuelle Projekte und Aktionen per E-Mail, Facebook und Twitter zu teilen.

4. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die teilnehmenden Vereine/ Institutionen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein angegebene Konto.

Ende der Aktion: Ist das Projektdatum abgelaufen, das Spendenziel aber nicht erreicht, erhält der Verein den Betrag der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

Projektziel erreicht: Wurde das Projekt vollständig finanziert, wird der Gesamtbetrag abgerechnet.

Die Abrechnung der Projekte die bereits vor Ablauf der Aktion ihr Projektziel erreicht haben, können ihre Spende auch unterjährig beziehen.

Nach Erhalt der Spende (Spendeneingang auf das Konto des Vereins/Institution) verpflichtet sich der Verein/Institution, der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) oder den von uns zugesandten Verwendungsnachweis aus dem sozialen Zweckertrag auszufüllen und diese auf dem Postweg an die Sparkasse zu übermitteln.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält es sich die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee vor, die Spende zurückzufordern.

5. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Bis zum Beendigungszeitpunkt bereits eingelöste Spendencodes oder Privatspenden werden den Projektträgern noch gutgeschrieben.

6. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.

Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Projektträger stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Projektträger die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse übernimmt die Haftung für die Inhalte der Spendenplattform gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Spendenplattform befindlichen Information wird nicht übernommen. Verweise und Links auf Websites Dritter bedeuten nicht, dass sich die Sparkasse die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die Inhalte begründen keine Verantwortung der Sparkasse für die dort bereit gehaltenen Daten und Informationen. Die Sparkasse hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haftet die Sparkasse daher nicht.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

7. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Projektträger ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf.

Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Projektträger zusammen mit den veröffentlichten Bildern in Social Media Kanälen wie Facebook, Instagram, Twitter etc. bzw. der Internetseite der Sparkasse angegeben werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@entscheiden-sie.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben.

8. Sonstiges

Die Spendenaktion und diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.