Häufig gestellte Fragen / FAQ’s

Was ist Spenden-Guthaben?
Durch die Ausgabe von Spenden-Guthaben kommunizieren wir unser soziales Engagement. Sie können unser Spenden-Guthaben an gemeinnützige und soziale Projekte verteilen. Für jedes von Ihnen verteilte Spenden-Guthaben spenden wir an das von Ihnen ausgewählte Projekt.
Wo bekomme ich Spenden-Guthaben her?
Sie erhalten Spenden-Guthaben bei verschiedenen von uns initiierten Aktionen. Sie erhalten dann einen persönlichen Code, den Sie hier auf „Entscheiden-Sie“ einlösen können. Das gutgeschriebene Spenden-Guthaben können Sie dann an beliebig viele Projekte Ihrer Wahl verteilen.
Wie lange ist Spenden-Guthaben gültig?
Die Gültigkeitsdauer für Spenden-Guthaben wird immer individuell je Aktion und Kampagne festgelegt. Sie ist entweder mit auf Ihren Gutschein gedruckt oder kann beim ausgebenden Mitarbeiter erfragt werden. Haben Sie Ihren Code bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, oder Ihr Spenden-Guthaben an ein Projekt verteilt, verfallen diese.
Wie kann ich meinen Code einlösen?
Wenn Sie einen Code erhalten haben, können Sie diesen an verschiedenen Stellen auf unserer Webseite einlösen:
  • Startseite : Auf der Startseite finden Sie das Einlösefeld mit zugehörigem Button oben unter unserer Startgrafik.
  • Projekt-Detailseiten: Auf jeder Projekt-Detailseite können Sie ebenfalls Ihren Code einlösen. Sofern Sie kein Spenden-Guthaben aufgeladen haben, wird Ihnen auf jeder Projektdetailseite ein Eingabefeld angezeigt, in das Sie Ihren Code eingeben können.
Wie kann ich meinen Code einlösen?
Nein. Sie können Ihren Code völlig anonym einlösen und auch Ihr Spenden-Guthaben anonym verteilen. Eine Registrierung hat jedoch auch Vorteile für Sie. Mit einem persönlichen Benutzerkonto können Sie Spenden-Guthaben sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt an Projekte verteilen. Darüber hinaus sehen Sie in Ihrer persönlichen Übersicht (Mein Profil) beispielsweise, welche Projekte Sie bereits unterstützt und welche neuen Projekte sich vorgestellt haben.
Was passiert, wenn ich einen Code eingelöst habe?
Wenn Sie einen Code eingelöst haben, wird Ihnen das Spenden-Guthaben gutgeschrieben. Wenn Sie als Nutzer angemeldet sind, fließt das Spenden-Guthaben automatisch auf Ihr Benutzerkonto. Sie können sich auch nach der Einlösung noch anmelden oder registrieren. Ihr Spenden-Guthaben wird so automatisch Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben. Wenn Sie kein Benutzerkonto besitzen, können Sie das Spenden-Guthaben auch anonym verteilen.
Muss ich mich registrieren, um meinen Code einlösen und mein Spenden-Guthaben verteilen zu können?
Nein. Als anonymer Nutzer besteht diese Möglichkeit nicht. Um Spenden-Guthaben sammeln zu können, müssen Sie sich registrieren . Hierbei erheben wir auch keine sensiblen Daten. Für eine Registrierung benötigen Sie lediglich einen Benutzernamen, ein Passwort und eine gültige E-Mail-Adresse.
Was passiert, wenn ich einen Code eingelöst habe?
Nicht verteiltes Spenden-Guthaben wird nach ca. 15 Minuten wieder auf den 12-stelligen Code gebucht. Das heißt, der Code kann auch mehrfach eingelöst werden, solange ein Rest an Spenden-Guthaben besteht und die Gültigkeitsdauer des Codes nicht abgelaufen ist.
Kann ich als anonymer Nutzer Spenden-Guthaben sammeln?
Mit Ihrem Spenden-Guthaben können Sie alle Projekte unterstützen, deren Finanzierungsziel noch nicht erreicht und deren Projektlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Alle vorgestellten Projekte sind gemeinnützig und werden vor der Veröffentlichung von uns geprüft.
Was passiert mit meinem nicht verteilten Spenden-Guthaben, wenn ich anonym Projekte unterstütze?
Ja. Mit Ihrem Spenden-Guthaben können Sie so viele verschiedene Projekte unterstützen wie Sie möchten. Die kleinste Einheit, die Sie an ein Projekt verteilen können, beträgt 1 Euro .
Was ist ein Ziel?
Jedes Projekt kann in Ziele aufgeteilt werden. Jedes Ziel symbolisiert einen Teilerfolg des Gesamtprojektes. Mit diesen (Zwischen-) Zielen können umfangreiche Projekte in kleinere Projektabschnitte aufgeteilt werden. Wie diese Ziele genau definiert werden, entscheidet der Projektträger. Der Projektfortschritt kann so transparent dargestellt und dokumentiert werden.
Sind die Projekte auf der Plattform vertrauenswürdig?
Qualität und Transparenz der Projekte sind uns sehr wichtig. Deshalb steht hinter jedem Projekt auch ein Projektträger, der von uns geprüft wurde. Jeder Projektträger ist unter anderem dazu verpflichtet, seinen Freistellungsbescheid zur Verfügung zu stellen. Dadurch können wir sicherstellen, dass der Projektträger gemeinnützig ist und Spenden empfangen darf.
Wie kann ich mich über den Status meiner unterstützten Projekte informieren?
Wenn Sie sich bei uns registrieren und ein Benutzerkonto anlegen, werden Sie automatisch von uns über den aktuellen Status Ihrer unterstützten Projekte informiert. Sie erhalten in Ihrer Übersicht alle wichtigen Informationen über Ihr Engagement und den Finanzierungsbedarf der einzelnen Projekte. Außerdem finden Sie den aktuellen Stand immer auf den einzelnen Projektdetailseiten und der Projektübersichtsseite .
Wie lege ich mein eigenes Projekt an?
Sie können sich kostenlos als Organisation registrieren. Sie werden automatisch Schritt für Schritt durch den Projekterstellungsprozess geführt. Welche Informationen wir von Ihnen bei der Projekterstellung abfragen, erfahren Sie hier .
4. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Datenschutz
Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Berchtesgadener Land verwiesen: https://www.sparkasse-bgl.de/de/home/toolbar/datenschutz.html

Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an meine-sparkasse-bewegt@sparkasse-bgl.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
6. Sonstiges
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.